Erklärungen zu den Rasterzeugnissen

Liebe Eltern,

die GGS Ennertschule arbeitet seit vielen Jahren mit den Rasterzeugnissen für alle Schüler/innen in allen Klassenstufen.
Im ersten und zweiten Schuljahr gibt es keine Noten, sondern Rasterzeugnisse am Ende des Schuljahres.
Im dritten Schuljahr gibt es ebenfalls ein notenfreies Rasterzeugnis sowohl im Halbjahr, als auch am Ende des Schuljahres.
Im vierten Schuljahr gibt es zum Halbjahr sowie zum Schuljahresende ein reines Notenzeugnis ergänzt durch eine Rasterbeurteilung für das Arbeits- und Sozialverhalten. Im Halbjahreszeugnis erscheint zusätzlich eine Empfehlung für die weiterführende Schule.

Vorteile der Rasterzeugnisse:

  • klare Kompetenzerwartungen
  • Verdeutlichung der Lernentwicklung (Vergleichbarkeit mit Vorjahreszeugnis)
  • Aufschlüsselung der Inhalte des Lernstoffes in den einzelnen Fächern
  • Sichtbarkeit von Teilleistungsschwächen, sowie auch – stärken
  • Unterstützung der Selbsteinschätzung der Schüler/innen
  • Berücksichtigung des gesamten Lernspektrums

Die festgelegten Kompetenzerwartungen im Zeugnis (entnommen aus den Richtlinien und Lehrplänen NRW) sind auch die Kriterien, die wir in den Leistungsbewertungen von Klassenarbeiten anwenden.
In allen Fächern stehen Bemerkungsfelder zur Verfügung, in denen differenziertere Aspekte, wie individuelle Lernentwicklung und besondere Leistungen hervorgehoben werden können. Verschiedene Teilleistungsschwächen erfordern besondere Vermerke in den Zeugnissen und unter Umständen das Aussetzen von Kreuzen. Hierzu benutzen wir ebenfalls das Feld ‚Bemerkungen’ unterhalb der jeweiligen Fächer.

Die reinen Rasterzeugnisse erleichtern die Interpretation auch dadurch, dass sie nicht in eine einzige Note übersetzt werden können, sondern Aussagen zu den inhaltlichen Teilbereichen der einzelnen Fächer treffen. Die einzelnen Kompetenzen in den Rasterzeugnissen sind daher in ihrer Wertigkeit unterschiedlich zu sehen. Insgesamt muss bei der Leistungsbeurteilung berücksichtigt werden, dass Leistungen nie rein mathematisch beschrieben und verglichen werden können.

Das Heranführen an die Notenvergabe geschieht zurzeit im 1. Halbjahr des 4. Schuljahres. Durch eine vorherige, eindeutige Kommunikation mit dem Kind und dem Elternhaus über den Leistungsstand und die Lernentwicklung kann es in der Regel nicht zu unerwarteten Ergebnissen kommen.

Wir wollen die Kinder auf einen gewissen Anspruch bei der rein kognitiven Anforderung, sowie auch im Arbeits- und Sozialverhalten vorbereiten. Zugleich möchten wir ihnen Zeit für das gemeinsame Lernen und einen geschützten Raum zur individuellen Lernentwicklung bieten.

Auch aus den weiterführenden Schulen erhalten wir durchweg positive Resonanz zur Lesbarkeit und Interpretation der Rasterzeugnisse.

 

 

Zum Verständnis der Rasterzeugnisse

Die Aussagen „gesichert“ und „weitestgehend gesichert“ bedeuten, dass die Lernziele erreicht sind.
„Teilweise gesichert“ bedeutet, dass das Lernziel zurzeit nicht vollständig erreicht ist und möglicherweise erhöhter Übungsbedarf vorhanden sein kann.
Die Aussage „noch unsicher“ muss rechtzeitig zwischen Elternhaus und Schule kommuniziert werden.
Im Bereich „Förderbedarf“ und möglicher Versetzungsgefährdung erstellen wir individuelle Förderpläne und als Anlage zum Zeugnis eine Lern- und Förderempfehlung.

Beilage zum Zeugnis

Wir haben eine Zeugnislegende zum besseren Verständnis der Einteilung erstellt:

gesichert überwiegend gesichert teilweise gesichert noch unsicher
sicher Überwiegend sicher teilweise sicher unsicher
selbstständig …selbstständig …s. links unselbstständig
zuverlässig …ordentlich …s. links unzuverlässig
ordentlich …engagiert …s. links unordentlich
engagiert …interessiert …s. links nicht engagiert
interessiert …kreativ …s. links nicht interessiert
kreativ mit wenigen Fehlern fehlerhaft nicht kreativ
aufgeschlossen mit wenig Hilfe mit Hilfe nicht aufgeschlossen
fehlerfrei langsam mit vielen Fehlern
ohne Hilfe mit intensiver Hilfe
vorbildlich sehr langsam
hervorragend unvollständig
transferdenkend nicht vorhanden
zügig